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Brand- und Rauchabschlüsse von Elektro- & Sicherheitstechnik Drieling

Brand- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) sind essenzielle, selbstschließende Bauteile, die Feuerausbreitung (Brandschutz) verhindern oder Rauchgasübertritt (Rauchschutz) in Fluchtwegen stoppen. Sie müssen bauaufsichtlich zugelassen sein (z.B. nach EN 16034/DIN 18095), benötigen regelmäßige, oft jährliche Wartung und dürfen nicht verkeilt werden.
Wichtige Unterscheidungen:
  • Brandschutzabschluss: Verhindert Flammenausbreitung, oft rauchdicht (z.B. T30, T90).
  • Rauchschutzabschluss: Verhindert Rauchgasübertritt, oft mit RS-Kennzeichnung (nach DIN 18095).
  • Funktion: Beide müssen selbstschließend sein, um im Brandfall Fluchtwege rauchfrei zu halten.
Wartung & Vorschriften:
  • Wartung: Mindestens alle 12 Monate durch Sachkundige erforderlich, basierend auf DIN 14677 und ASR.
  • Kennzeichnung: Rauchschutztüren tragen ein Schild mit Normbezeichnung (z.B. DIN 18095-RS-1), Hersteller, Prüfzeugnisnummer.
  • Anforderungen: Werden als Abschlüsse in Wänden und Decken zur Trennung von Brand- oder Rauchabschnitten verbaut.
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