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Feststellanlagen von Elektro- & Sicherheitstechnik Drieling

Feststellanlagen

 Die Prüfung von Feststellanlagen an Brandschutztüren ist gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung und der Herstellervorgaben durchzuführen. Sie sollte monatlich – maximal alle 3 Monate – seitens des Betreibers durch eine eingewiesene Person oder eine Fachkraft für Feststellanlagen erfolgen. Diese muss eigenständig die Funktionsprüfung der Feststellanlage vornehmen können und ggf. Störungen beseitigen.

 Darüber hinaus ist die Wartung von Feststellanlagen gem. DIN 14677 einmal pro Jahr durch eine Fachkraft für Feststellanlagen durchzuführen.

 Wichtig: Die Fachkraft benötigt einen Kompetenznachweis zur jährlichen Wartung der Feststellanlagen gemäß DIN 14677. Zudem sind produkt- und herstellerspezifisches Wissen erforderlich.

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