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Brandschutztüren
Brandschutztüren sind selbstschließende Türen, die im Brandfall Räume feuerbeständig trennen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Sie müssen gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person auf Funktion und Zustand geprüft werden.
Normen, Richtlinien & Gesetze
Es gelten für die Brandschutztür-Wartung die folgenden Vorgaben:
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2)
- DIN EN 16034: Einbau von Feuerschutzabschlüssen
- DIN 4102-5: Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
- DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIBt-Richtlinien
- Prüfzeugnis des Herstellers